Corona-Lage: Kein Sport in der Halle!

Laut aktueller Corona-Lage der Stadt Aschaffenburg (18.03.2021) gelten folgende Regeln für den Sport:
Inzidenzphase zwischen 50 und 100
Sport: max. 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen,
Alle Regeln, auch für andere Inzidenz-Werte findet man auf der Internet-Seite der Stadt Aschaffenburg:

Kein Sport in Hallen oder Sportplätzen möglich!

Es ist nur Individualsport im Freien, d.h., entweder allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands möglich!
Sportstätten wie Sporthallen, Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen, Gymnastikräume, etc. dürfen hierfür nicht genutzt werden und sind zu schließen.
Diese Regelung gilt, laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, über alle Sportarten hinweg.

Sport-Stopp beim TuS im November 2020

Ab Montag, 02.11.2020 werden alle sportlichen Aktivitäten in oder auf dem Gelände des TuS Leider eingestellt.
D.h. alle Sporträume in der Turnhalle, der Sportplatz an der Darmstädter Straße, einschließlich dem Sportheim werden wegen den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie für den November 2020 vorerst geschlossen.
Hintergrund sind die Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung.

Aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November. So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:

  • Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
  • Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
  • Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Verpflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden.
  • Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.